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Der Sachverständige in der EDV
Die Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, einen
vorliegenden Sachverhalt unabhängig, unparteiisch und objektiv zu
beurteilen oder zu bewerten und diesen für jedermann verständlich
darzulegen. Diskretion, Verschwiegenheit und Korrektheit sind dabei
ebenso unabdingbare Bestandteile seiner Arbeit wie die eigentliche Begutachtung des
Sachverhalts auf Basis neuester technischer und wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Verfahren.
Durch die Tätigkeit von Sachverständigen für Datenverarbeitung können Konflikte
und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. U.a. können hierzu auch Verfahren der Mediation eingesetzt werden. Sollte ein
Prozess dennoch notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis seiner
Arbeit zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.
Netzwerk
Als Sachverständiger nutze ich bei meiner Arbeit die umfassenden Möglichkeiten starker Verbands-Netzwerke. Als geprüfter und anerkannter
EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der
Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich bin ich Mitglied bei der Deutschen
Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG, Reg.Nr. E/80705) sowie im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und
Gutachterwesen (BSG, Reg-Nr. DE-B-2207805) erstelle ich Ihnen aufgrund meiner Sachkunde, Qualifikation und Erfahrung Gutachten bzw.
nehme Stellung zu gegebenen Sachverhalten und erteile fachlich
fundierten Rat.
Mein
Sachverständigenbüro befindet sich in Berlin, Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist somit der Großraum Berlin. Darüberhinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch bundesweit als
EDV-Sachverständiger und -Gutachter sowie als Berater für Ihre IT-Projekte zur Verfügung.
Tätigkeitsfelder
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Versicherungsgutachten
- (außergerichtliche) Schiedsgutachten
- Wertgutachten
- IT-Bewertungen für Firmenübernahmen
- Angebotsprüfungen
- Spezifikations- unf Funktionsprüfungen
- Mängelbeurteilung

- Schadensgutachten, -bewertung, -feststellung, -dokumentation
- Beweissicherung
- Computer-Forensik
- Abnahmen, Fertigstellungsbescheinigungen gemäß § 641a BGB
- Technische Mediation
Informationen
Haben Sie Interesse an oder weitergehende Fragen zu meiner Sachverständigen-Tätigkeit? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Gern rufe ich Sie auch zurück. |